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DATENSCHUTZ

Diese Datenschutzerklärung der Zahnarztpraxis Hebronberg enthält Informationen gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ist im Wortlaut auf der Webpräsenz www.dr-schuenemann.de eingestellt. Sie liegt auch im Wartezimmer der Praxis aus und ist an der Rezeption erhältlich.

 

Grundsätze der Datenverarbeitung

Der vertrauliche und verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten ist für unsere Praxis eine Selbstverständlichkeit: Personenbezogene Daten werden nur in geschützten Räumen und Rechnern am Hebronberg, nur von auf das Datengeheimnis verpflichteten und geschulten Mitarbeitern und nur in abgestimmten Verfahren verarbeitet. Maßgeblich sind die datenschutzrechtlichen Grundsätze, zu denen Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Richtigkeit zählen.

 

Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlagen sind neben den geltenden berufsständischen Regelungen das Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), www.lzkh.de/zahnaerzte/recht/.

 

Webpräsenz

Unsere Praxis informiert mit der Webpräsenz www.dr-schuenemann.de über ihre Arbeit. Es werden beim Besuch der Webpräsenz keine personenbezogenen Daten erhoben. Der Provider (WIX.com) setzt Cookies ein, um die Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität seiner Webseiten zu verbessern und zeichnet die Anzahl von Besuchen, Mausklicks, Scrolling sowie Sucheingaben auf und wertet die gewonnen Daten in anonymisierten Reports aus. Sämtliche Funktionen der Webpräsenz können auch ohne Cookies uneingeschränkt in Anspruch genommen werden. Die Installation von Cookies kann durch die Einstellung der Browser-Software verhindert werden.

 

Terminvergabe

Um einen Termin in unserer Praxis anbieten zu können, bitten wir um einen Anruf, bei dem Geschlecht, Vor- und Zuname, als Identifikationsmerkmal das Geburtsdatum und eine Telefonnummer erfragt werden. Wenn eine Kostenfrage vorab zu klären ist, werden zusätzlich Angaben zu gesetzlicher oder privater Krankenversicherung sowie zu einer privaten Zusatzversicherung oder Beihilfeberechtigung erfragt.

 

In der Praxis

Beim Erstbesuch in unserer Praxis bitten wir um das Ausfüllen des Zahnärztlichen Anamnesebogens 

(ZAANAM), um den Behandlern zu beachtende Vorerkrankungen, Allergien, den aktuellen Gesundheits-

zustand einschließlich Medikation sowie vorlaufende oder zeitgleiche relevante Therapien zur Kenntnis zu bringen. Dieser Anamnesebogen erfragt auch den Behandlungswunsch, die Erreichbarkeit, die vertrags- und abrechnungsrelevanten Grunddaten wie Anschrift, Krankenversichertenverhältnis und Name des / der Hauptversicherten sowie eine bestehende Schwangerschaft. Ausfüllen und Unterzeichnen dieses Anamnesebogens ist freiwillig.

Gegebenenfalls wird bei einem Ersttermin der Fragebogen Anamnese Tinnitus-Schwindel-Gehör (Anamnese TiSchwiG) ausgegeben, der den Behandlern einen Ersteindruck vom Störungsbild, seiner Genese (Entstehung) und der subjektiven Beeinträchtigungen im Patientenalltag vermittelt. Das Ausfüllen dieses Fragebogens ist freiwillig.

Die Behandler dokumentieren im Verlauf der Sitzungen sowie in deren Nachbereitung nach Vorsorge, Diagnostik und Behandlung notwendige Angaben elektronisch. In der Kiefergelenksprechstunde (CMD & Ohrsymptome) nutzen die zahnärztlichen Behandler zusätzlich den Erfassungsbogen Klinischer Funktionsstatus & Manueller Tinnitus-Test MTT (DOKU8000).

Alle in Papierform erhobenen Patientendaten werden eingescannt, elektronisch hinterlegt und von den Behandlern elektronisch genutzt (eAkte). Bei jedem weiteren Besuch in unserer Praxis wird an der Rezeption erfragt, ob sich Patientenanschrift und Erreichbarkeiten geändert haben.

 

Nachsorge, Wissenschaft

Unsere Praxis nimmt Nachsorge ernst und führt wissenschaftliche Erhebungen durch. Daher können bei Patientinnen und Patienten der Kiefergelenksprechstunde (CMD & Ohrsymptome) ggfs. Veränderungen des Störungsbildes in mehrmonatigen Abständen erfragt werden. Diese Rückmeldung ist freiwillig und auf Angaben nach der Numerischen Analog-Skala 0-10 beschränkt.

 

Weitergabe von Daten

Unsere Praxis gibt keine personenbezogenen Patientendaten an Dritte weiter (Arztgeheimnis, Verschwiegenheitspflicht), es sein denn, es besteht eine gesetzliche Grundlage (etwa bei Daten zur Übermittlung an Krankenkassen) oder auf das ausdrückliche Einverständnis (soweit zulässig) der Patientin/ des Patienten hin (etwa an Ärzte).

Unsere Praxis arbeitet mit ausgewählten Dentallaboren zusammen. Beim Austausch etwa von Zahnschemata und Zahnmodellen sind Patientenangaben auf Name und Vorname beschränkt. Wir weisen auf die Einschätzung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hin, dass es dabei keiner gesonderten Vereinbarung bedarf (Auftragsdatenverarbeitung, Art. 28 DSGVO).

 

Auskunft, Löschung und Berichtigung, Datenschutzbeauftragter

Jeder Patient / jede Patientin hat ein umfassendes, grundsätzlich unentgeltliches Auskunftsrecht in digitaler Form über seine / ihre gespeicherten personenbezogenen Daten. Zu diesem Recht gehört die Auskunft über Herkunft und Empfänger dieser Daten sowie den Zweck der Datenverarbeitung.

Es liegen möglicherweise Umstände vor, die ein persönliches Recht auf Berichtigung, eingeschränkte Nutzung (Sperrung) oder Löschung einzelner personenbezogener Daten begründen.

Aus den berufsständischen sowie steuerrechtlichen Regelungen ergibt sich für viele Vorgänge unserer Praxis die Rechtspflicht, einschlägige Daten mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Belangen ist der Datenschutzbeauftragte der Zahnarztpraxis Hebronberg, Hebronberg 2, 35041 Marburg, E-Mail: praxis@dr-schuenemann.de oder
Tel: 06421 870 900.

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